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   OLG Jena, 03.02.2010 - 4 U 431/02   

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https://dejure.org/2010,3581
OLG Jena, 03.02.2010 - 4 U 431/02 (https://dejure.org/2010,3581)
OLG Jena, Entscheidung vom 03.02.2010 - 4 U 431/02 (https://dejure.org/2010,3581)
OLG Jena, Entscheidung vom 03. Februar 2010 - 4 U 431/02 (https://dejure.org/2010,3581)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    §§ 645 Abs. 1 BGB a.F., 4 Abs. 2 HOAI
    Zur Abrechnung von Architektenleistungen bei Vertragsaufhebung wegen Unmöglichkeit

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 645 Abs. 1; BGB § 649
    Architektenvergütung gem. § 645 Abs. 1 BGB a. F. bei Totalabriss der Bausubstanz trotz nachträglicher Vertragsaufhebung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Architektenhonorar bei einvernehmlicher Aufhebung des Architektenvertrages; Rechtsfolgen der Unterschreitung der Mindestsätze der HOAI; Überprüfung der Honorarvereinbarung durch das Gericht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Architektenhonorar bei einvernehmlicher Aufhebung des Architektenvertrages; Rechtsfolgen der Unterschreitung der Mindestsätze der HOAI; Überprüfung der Honorarvereinbarung durch das Gericht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sanierung unmöglich: Welche Vergütung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    §§ 645 Abs. 1 BGB a.F., 4 Abs. 2 HOAI
    Zur Abrechnung von Architektenleistungen bei Vertragsaufhebung wegen Unmöglichkeit

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Unzulässige Unterschreitung des Mindestsatzes wird nicht von Amts wegen geprüft! (IBR 2010, 695)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Sanierung unmöglich: Welche Vergütung steht dem Architekten zu? (IBR 2010, 461)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2010, 1641
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 13.09.2001 - VII ZR 380/00

    Darlegungs- und Beweislast für einen Verstoß gegen das Preisrecht der HOAI

    Auszug aus OLG Jena, 03.02.2010 - 4 U 431/02
    Die Überprüfung einer Honorarvereinbarung erfolgt nicht von Amts wegen (Locher, HOAI, 8. Auflage 2002, § 4 Rn. 79), sondern erst dann, wenn sich der Verstoß gegen das zwingende Preisrecht der HOAI aus dem Vortrag der Parteien ergibt (BGH, Urteil vom 13.09.2001, Az: VII ZR 380/00 = NJW-RR 2002, 159-160).

    Wenn sich der Auftragnehmer - der Architekt - gegen die Honorarvereinbarung wendet, so trifft ihn die Darlegungs- und Beweislast für die Unwirksamkeit der Honorarvereinbarung und die Richtigkeit seiner jetzigen, neuen Rechnung (Locher, aaO, § 4 Rn. 79); denn d ie Darlegungslast für einen Verstoß gegen das Preisrecht der HOAI trägt derjenige, der aus diesem Verstoß günstige Rechtsfolgen ableitet (BGH, Urteil vom 13.09.2001, aaO).

  • BGH, 27.02.2003 - VII ZR 11/02

    Berücksichtigung vorhandener Bausubstanz; Rechtsnatur des

    Auszug aus OLG Jena, 03.02.2010 - 4 U 431/02
    Hat der Architekt oder Ingenieur bei den Grundleistungen einzelner Leistungsphasen vorhandene Bausubstanz nicht technisch oder gestalterisch mitverarbeitet, ist es nicht angemessen, diese Bausubstanz insoweit bei den anrechenbaren Kosten zu berücksichtigen (BGH, Urteil vom 27.02.2003, Az: VII ZR 11/02 = BGHZ 154, 124-131 = BauR 2003, 745-748 = NJW 2003, 1667-1669).
  • BGH, 13.11.2003 - VII ZR 362/02

    Unterschreitung der Mindestsätze durch Vereinbarung einer zu niedrigen

    Auszug aus OLG Jena, 03.02.2010 - 4 U 431/02
    Unberührt hiervon bleibt, dass sich der Architekt im Ausnahmefall nicht darauf berufen kann, dass die mit dem Auftraggeber getroffene Vereinbarung zu einer Unterschreitung des Mindestsatzes führen kann (BGH, Urteil vom 13.11.2003, Az: VII ZR 362/02 = NJW-RR 2004, 233-234 m.w.N.).
  • BGH, 22.10.1998 - VII ZR 91/97

    Rechtsnatur der HOAI im Hinblick auf den Inhalt von Architekten- und

    Auszug aus OLG Jena, 03.02.2010 - 4 U 431/02
    Das eigentliche Leistungs soll ergibt sich nicht aus den Leistungsbildern (der HOAI), sondern aus dem Werkvertragsrecht und dem geschlossenen Werkvertrag selbst (BGH BauR 2004, 1640; BGH BauR 1999, 187).
  • BGH, 24.06.2004 - VII ZR 259/02

    Honoraranspruch des Architekten bei teilweiser Nichterbringung der Leistung

    Auszug aus OLG Jena, 03.02.2010 - 4 U 431/02
    Das eigentliche Leistungs soll ergibt sich nicht aus den Leistungsbildern (der HOAI), sondern aus dem Werkvertragsrecht und dem geschlossenen Werkvertrag selbst (BGH BauR 2004, 1640; BGH BauR 1999, 187).
  • BGH, 22.05.1997 - VII ZR 290/95

    HOAI kann auch für eine Architektenleistungen erbringende GmbH gelten

    Auszug aus OLG Jena, 03.02.2010 - 4 U 431/02
    Dieses widersprüchliche Verhalten steht nach Treu und Glauben einem Geltendmachen der Mindestsätze entgegen, sofern der Auftraggeber auf die Wirksamkeit der Vereinbarung vertraut hat und vertrauen durfte und wenn er sich darauf in einer Weise eingerichtet hat, dass ihm die Zahlung des Differenzbetrages zwischen dem vereinbarten Honorar und den Mindestsätzen nach Treu und Glauben nicht zugemutet werden kann (BGH, NJW 1997, 2329-2331).
  • OLG München, 16.01.1990 - 9 U 4275/89

    Architektenhonorar bei vorzeitiger Kündigung

    Auszug aus OLG Jena, 03.02.2010 - 4 U 431/02
    Nach OLG München (BauR 1991, 650, 651) ist bei der Beurteilung der Frage, ob verschiedene Gebäude i.S. des § 22 HOAI vorliegen, darauf abzustellen, ob selbständige Funktionseinheiten vorliegen, soweit nicht schon die Gebäude durch einen Zwischenraum getrennt sind.
  • BGH, 16.12.2004 - VII ZR 16/03

    Rechtsfolgen der einvernehmlichen Aufhebung eines Werkvertrages wegen

    Auszug aus OLG Jena, 03.02.2010 - 4 U 431/02
    Auf die Berufung der Beklagten werden - nach (nur) in diesem Umfang erfolgter Zurückverweisung durch Urteil des BGH vom 16.12.2004, VII ZR 16/03 - das Urteil des Senats vom 18.12.2002 und das Urteil des Landgerichts Erfurt vom 21.03.2002 (der Verkündungsvermerk enthält das Datum 07.03.2002), Az.: 7 O 966/98 - unter teilweiser Aufrechterhaltung - wie folgt abgeändert und neu gefasst:.
  • BGH, 24.01.2002 - VII ZR 461/00

    Annahme eines einheitlichen Auftrags bei mehreren Gebäuden bzw. Anlagen

    Auszug aus OLG Jena, 03.02.2010 - 4 U 431/02
    In einer früheren Entscheidung hat der BGH ausgeführt, dass durch das Trennungsprinzip in § 22 Abs. 1 HOAI erreicht werden soll, dass ein Architekt, der aufgrund eines Auftrags mehrere Gebäude für einen Vertragspartner plane, bei der Abrechnung nicht schlechter gestellt sein dürfe, als wenn er dieselben Leistungen für verschiedene Bauherrn erbringen würde (vgl BGH BauR 2002, 817 - VII ZR 461/00).
  • OLG Düsseldorf, 23.06.1995 - 22 U 3/95

    Architektenhonorar bei Auftrag für mehrere Gebäude; Fälligkeit des Honorars

    Auszug aus OLG Jena, 03.02.2010 - 4 U 431/02
    Für das OLG Düsseldorf (NJW-RR 1996, 535) besitzt ein Anbau dann keine wirtschaftliche und funktionale Selbständigkeit, wenn er versorgungstechnisch mit dem übrigen Gebäude zusammenhängt.
  • OLG Düsseldorf, 02.10.2001 - 5 U 163/00

    Umbauzuschlag bei vorzeitiger Kündigung des Architektenvertrages in der

  • BGH, 14.05.2020 - VII ZR 205/19

    Architektenvertrag: Darlegungslast für Beauftragung der nach den

    Beruft sich - wie hier - der Auftragnehmer auf die Unwirksamkeit einer mit dem Auftraggeber geschlossenen Honorarvereinbarung wegen Unterschreitung der in der HOAI festgelegten Mindestsätze, so muss er die Unterschreitung schlüssig darlegen und die dafür erforderlichen Tatsachen angeben (vgl. OLG Jena, Urteil vom 3. Februar 2010 - 4 U 431/02, juris Rn. 68; Berger in FBS, HOAI, 2016, § 7 HOAI Rn. 123 f.).
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